Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Tauroa Spielberg GmbH, registriert zu FN 568352 m des Landesgerichtes Salzburg, mit dem Sitz in Salzburg und der Geschäftsanschrift 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 36 für den Einkauf von Waren und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen
1. Allgemeines
Diese nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Einkauf von Waren und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (im Folgenden „Einkaufsbedingungen“) gelten für alle Verträge und Bestellungen, die von der Tauroa Spielberg GmbH (Tauroa Spielberg oder Auftraggeber) mit einem Vertragspartner von Waren oder Dienstleistungen abgeschlossen bzw. diesem erteilt werden und bilden einen integralen Bestandteil dieser Verträge und Bestellungen. Im Falle von befristeten oder unbefristeten Dauerschuldverhältnissen finden die Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen auch auf zukünftige Lieferungen und/oder Dienstleistungen des Vertragspartners Anwendung. Die Miteinbeziehung von etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ähnlichem des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Diese gelten nur dann, sofern diese von Tauroa Spielberg ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Allgemeine (automatisch generierte) Ergänzungen zur Bestellung durch den Vertragspartner (wie ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, beispielsweise auf der Auftragsbestätigung) sind ungültig und unerheblich.
An Tauroa Spielberg gelegte Offerte samt allfälligen Plänen, Unterlagen, Mustern, Materialien und dergleichen sind, gleichgültig, welche Vorarbeiten dazu notwendig waren, unentgeltlich.
Bei ständiger Geschäftsverbindung gelten spätere, auch mündlich erteilte Aufträge, selbst ohne gesonderten Hinweis darauf, als zu unseren Einkaufsbedingungen erteilt. Dasselbe gilt für Bestellungen, die über einen Webshop erfolgen.
2. Bestellungen
Bestellungen sind für Tauroa Spielberg nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern von Tauroa Spielberg offiziell unterzeichnet wurden. Bestellungen von Tauroa Spielberg sind über einen Zeitraum von 10 Tagen nach Eingang beim Vertragspartner gültig. Wenn Tauroa Spielberg innerhalb dieser Frist keine Bestätigung des Vertragspartners für die Bestellung erhält, ist Tauroa Spielberg nicht mehr an die Bestellung gebunden. Bestellungen von Tauroa Spielberg sind vom Vertragspartner durch eine Auftragsbestätigung unverzüglich nach Übermittlung der Bestellung schriftlich zu bestätigen. Tauroa Spielberg ist bis zum Einlangen der Auftragsbestätigung berechtigt, die jeweilige Bestellung ohne Angabe von Gründen kostenfrei zurückzuziehen.
Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von Tauroa Spielberg. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Unklarheiten oder Wahlmöglichkeiten, die die Warengattung, den Leistungsumfang oder die Qualität der zu erbringenden Leistung betreffen, unverzüglich anzuzeigen, damit Tauroa Spielberg schriftlich eine Klarstellung vornehmen kann. Etwaige durch Unterlassung dieser Verpflichtung entstehende Kosten trägt der Vertragspartner. Der Bestellwert darf keinesfalls überschritten werden.
Der Vertragspartner hat die Pflicht, die von Tauroa Spielberg zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen unverzüglich und unentgeltlich zu prüfen, insbesondere ihre Vollständigkeit und ihre technisch, gesetzlich und fachlich einwandfreie Ausführbarkeit und eventuelle Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung unverzüglich Tauroa Spielberg schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so haftet der Vertragspartner für die Folgen der Unterlassung.
Sind in der Bestellung keine Preise angeführt, müssen sie in der entsprechenden Auftragsbestätigung genannt und von Tauroa Spielberg schriftlich bestätigt werden, wobei Tauroa Spielberg das Recht auf Widerspruch oder Rücktritt innerhalb angemessener Frist in jedem Fall vorbehalten bleibt.
3. Lieferung und Erfüllungsort
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Darüber hinaus hat der Vertragspartner über eine entsprechende Transportversicherung zu verfügen.
Der erteilte Auftrag darf ohne Zustimmung von Tauroa Spielberg weder teilweise, noch ganz an Subunternehmer weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Tauroa Spielberg zum ersatzlosen Widerruf der Bestellung, weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Ohne die Gültigkeit des Vorstehenden einzuschränken gilt, dass jede Übertragung einer Bestellung auf Rechnung des Vertragspartners geht und in dessen alleiniger Verantwortung liegt. Der Vertragspartner haftet für seine jeweiligen Subunternehmer.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die in der Bestellung der Tauroa Spielberg festgelegten Liefer- oder Leistungsfristen sowie Termine exakt einzuhalten. Verfrühte Lieferungen, Teillieferungen oder die Lieferung von Mehrmengen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tauroa Spielberg. In diesen Fällen beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt eine solche Zustimmung, kann Tauroa Spielberg die Annahme der Lieferung ablehnen, verweigern oder diese Lieferung auf Kosten des Vertragspartners zurücksenden. Unabhängig vom Vorliegen einer vorherigen Zustimmung hat der Vertragspartner Tauroa Spielberg durch die verfrühte Lieferung oder Leistungserbringung, Teillieferungen oder Lieferung von Mehrmengen entstandenen Aufwendungen und Schäden zu erstatten. Bei ohne Verschulden von Tauroa Spielberg eintretenden Annahmehinderungen der Lieferung (bspw. Betriebsunterbrechungen und sonstigen Fällen) ist Tauroa Spielberg berechtigt, einen geeigneten Ersatztermin zu vereinbaren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die unentgeltliche Einlagerung auf sein Risiko vorzunehmen.
Zu erwartende Lieferverzögerungen sind unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat sofort die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Bei drohendem oder eingetretenem Verzug kann Tauroa Spielberg vom Vertragspartner verlangen, die schnellste Art des Transportes zu wählen, wobei der Vertragspartner, die im Verhältnis zum normalen Transport erhöhten Kosten zu tragen hat.
Sofern nicht anderslautend vereinbart, beginnen die in der Bestellung festgelegten Fristen mit dem Tag der Übermittlung der Bestellung durch Tauroa Spielberg an den Vertragspartner. Falls in der Bestellung keine Liefer- bzw. Leistungsfristen festgesetzt sind, sind die Lieferungen oder Leistungen unverzüglich durch den Vertragspartner auszuführen und zu finalisieren. Bei Nichteinhaltung der in der Bestellung vereinbarten Liefer- und / oder Leistungsfristen sowie bei einer von Tauroa Spielberg akzeptierten Lieferterminverschiebung hat der Vertragspartner eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Auftragsgesamtwertes pro angefangener Verzugswoche zu tragen. Diese verschuldensunabhängige Pönale ist mit 20% des Gesamtauftragswertes gedeckelt.
Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins um mehr als 14 Tage, gleichgültig weshalb die Verzögerung eintrat, ist Tauroa Spielberg berechtigt, vom Auftrag zur Gänze oder teilweise ohne Setzen einer Nachfrist zurückzutreten. Sollte sich Tauroa Spielberg trotz Terminüberschreitung zur Annahme der Ware bereit erklären und spezielle Maßnahmen erforderlich sein, sind sämtliche Kosten dafür (z.B. Luft-, Eilfracht, usw.) vom Vertragspartner zu tragen. Eine Verpflichtung zur Leistung der verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe bleibt von dieser Regelung unberührt. Tauroa Spielberg ist berechtigt, Mengen- und Terminänderungen erteilter Aufträge unter Berücksichtigung der vereinbarten Reaktionsfrist vorzunehmen. Wurde ein Fixtermin vereinbart, so ist der Vertrag mit der Überschreitung des Termins aufgelöst, es sei denn, Tauroa Spielberg begehrt innerhalb von 7 Tagen ab Terminüberschreitung die Erfüllung des Vertrages.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind an den in der schriftlichen Bestellung bzw. Vereinbarung festgelegten Orten zu erbringen. Sollte in der schriftlichen Bestellung kein Ort für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen vereinbart sein, hat sich der Vertragspartner über den Erfüllungsort bei Tauroa Spielberg umgehend zu erkundigen.
Bei Leistungserbringung durch den Vertragspartner hat dieser sämtliche am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Regelungen und den Stand der Technik einzuhalten bzw. zu erfüllen. Der Vertragspartner leistet nur mit der rechtswirksamen Übertragung des uneingeschränkten, unbelasteten Eigentums und der Verschaffung der uneingeschränkten Verfügungsgewalt aller Teile der Lieferung bzw. Leistung vollinhaltlich schuldbefreiend.
4. Versand
Ohne entsprechende Versandunterlagen wird die Lieferung nicht als Auftragserfüllung übernommen bzw. weiter behandelt, sondern lagert auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Die Lieferung hat sachgemäß und transportmittelgerecht verpackt, insbesondere aber unter der Sorgfalt eines ordentlichen und fachkundigen Geschäftsmannes abgefertigt zu werden. Aus der Nichtbeachtung derartiger Anweisungen entstehende Schäden trägt der Vertragspartner. Wenn die Art des Liefergegenstandes besondere Vorkehrungen bezüglich Verpackung und Versand erfordert, ist der Vertragspartner verpflichtet, Tauroa Spielberg rechtzeitig darauf ausdrücklich hinzuweisen.
Tauroa Spielberg ist berechtigt, vor Versand und auf seine Kosten ein Beschaffenheitszeugnis („Certificate of Inspection“) einer unabhängigen und international renommierten Agentur einzuholen. Für den Fall, dass Waren über die Bestellmenge hinaus gefertigt werden, ist Tauroa Spielberg berechtigt, Lieferung der Waren zu einem noch zu verhandelnden Preis zu verlangen oder den Überschuss auf Kosten des Vertragspartners nachweislich vernichten zu lassen.
5. Preis
Die Preise verstehen sich verpackt und sind Fixpreise, die aus keinem wie immer gearteten Grund eine Erhöhung erfahren können.
6. Rechnung
Rechnungen sind nach ordnungsgemäßer Lieferung oder Leistung unter Einhaltung der jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Formvorschriften an die Tauroa Spielberg GmbH, verpflichtend in digitaler Form an rechnung.spielberg@tauroa.at zu übermitteln. Die Richtlinien zur elektronischen Rechnungsausstellung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt zur elektronischen Rechnungsstellung. Die Rechnungen haben sämtliche notwendigen und nützlichen Daten zu enthalten, wie insbesondere IBAN, BIC Code oder UID Nummer, andernfalls die aus dieser Unterlassung entstehenden Kosten der Vertragspartner aus Eigenem zu tragen bzw. Tauroa Spielberg zu ersetzen hat.
7. Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich mit Tauroa Spielberg anderslautend vereinbart, erfolgt die Bezahlung durch Banküberweisung auf ein schriftlich bekanntzugebendes Konto innerhalb von 14 Tagen nach Waren- und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 45 Tagen netto. Diese bzw. die jeweilig gesondert vereinbarte Frist bezieht sich auf die Beauftragung der Banküberweisung. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung oder Leistung und damit keinen Verzicht auf Tauroa Spielberg zustehende Ansprüche aus Erfüllungsmängeln wegen Gewährleistung oder Schadenersatz. Zahlungen gegen Erhalt der Rechnung und Vorauskassa sind jedenfalls ausgeschlossen, ausgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sicherheiten für die ordnungsgemäße Bezahlung werden nicht gestellt. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels oder bei nichtordnungsgemäßer Rechnungslegung ist Tauroa Spielberg berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mangelbeseitigung bzw. Rechnungslegung aufzuschieben.
8. Zessionsverbot
Sämtliche dem Vertragspartner an Tauroa Spielberg erwachsenden Ansprüche dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.
9. Warenübernahme, Garantie, Mängelrüge
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vereinbarten Lieferungen oder Leistungen mängelfrei zu erbringen. Dies umfasst neben Sach- auch Rechtsmängel. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen, soweit diese Einkaufsbedingungen keine davon abweichende Regelung vorsehen. Bei Lieferung der Waren unterfertigt ein von Tauroa Spielberg beauftragter Mitarbeiter die Lieferpapiere. Damit wird lediglich der Empfang, nicht jedoch die Qualität und Menge der Lieferung bestätigt. Die Übernahme- oder Empfangsbestätigung bedeutet somit, ebenso wenig wie die Zahlung, keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung oder Leistung. Eine Prüfpflicht von Tauroa Spielberg hinsichtlich der Lieferungen und Leistungen des Vertragspartners vor Inbetriebnahme oder vor Gebrauch ist ausgeschlossen.
Mängel der Lieferung und / oder der Leistung hat Tauroa Spielberg, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Vertragspartner auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Beweislast für das Nichtvorliegen eines während des Gewährleistungszeitraumes auftretenden/eintretenden Mangels trägt der Vertragspartner.
Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung übernimmt der Vertragspartner für die bestellungsgemäße Ausführung der Lieferung oder Leistung und Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und ÖNORM-Vorschriften volle Gewährleistung und Garantie auf die Dauer von 3 Jahren.
Allfällige Mängel sind binnen 2 Jahren bei beweglichen Sachen und 3 Jahren bei unbeweglichen Sachen nach Übernahme geltend zu machen. Für versteckte Mängel und Rechtsmängel beginnt die Gewährleistungsfrist frühestens mit deren Erkennbarkeit zu laufen. Falls der Mangel den Gebrauch der Lieferung oder Leistung maßgeblich beeinträchtigt oder gar verhindert, beginnt die Gewährleistungsfrist bei einer Verbesserung / Austausch / oder Nachlieferung für den betroffenen Teil der Lieferung oder Leistung von Neuem. Die Gewährleistungsfrist wird unterbrochen, sofern der Vertragspartner die Zeiten der Unmöglichkeit einer sachgerechten Verwendung der Lieferung oder Leistung verschuldet oder wenn diese Unmöglichkeit dem Mangel bedingt eintritt. Davon inbegriffen sind die Zeiten zur Behebung und / oder Verbesserung von Mängeln. Sonstige Tauroa Spielberg zustehende Rechte aus der mangelhaften Lieferung oder Leistung bleiben unberührt.
Tauroa Spielberg hat im Haftungsfalle unbeschadet sonstiger gesetzlicher Möglichkeiten das Recht, selbst wenn der Mangel unwesentlich oder behebbar ist, die kostenlose Ersatzlieferung, Wandlung, kostenlose Beseitigung des Mangels oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen oder, den Mangel auf Kosten des Vertragspartners beheben zu lassen. Mit vollendeter Mangelbehebung beginnt die Gewährleistungs- und Garantiefrist neu zu laufen.
Bei kleineren Mängeln (Verbesserungskosten weniger als EUR 10.000,– netto) oder wenn ein Aufschub zur Verbesserung nicht möglich ist (bspw. Gefahr im Verzug), ist Tauroa Spielberg berechtigt, diese Mängel auf Kosten und Risiko des Vertragspartners selbst zu verbessern. Tauroa Spielberg kann in diesen Fällen eine Verbesserung auch durch Dritte vornehmen lassen. Die Gefahr der Verbesserungen trägt der Vertragspartner. Die Gewährleistungsansprüche ihm gegenüber bleiben von dieser Regelung unberührt, sofern die Mängelbehebung fachgerecht durchgeführt wird.
Der Vertragspartner haftet Tauroa Spielberg, wie auch Dritten, uneingeschränkt für alle Schäden bzw. Folgeschäden, die durch die Lieferung mangelhafter Ware verursacht worden sind.
Diese Haftung ist unabhängig vom Verschulden des Vertragspartners oder des Erkennens oder der Erkennbarkeit des Mangels bei der Lieferung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Tauroa Spielberg gegenüber Ansprüchen Dritter infolge dieser Mängel schad- und klaglos zu halten.
10. Kündigungsmöglichkeiten von Einzel- oder Rahmenvereinbarungen
Die Tauroa Spielberg ist berechtigt, sowohl Rahmenvereinbarungen, wie auch Einzelvereinbarungen, die aufgrund dieser Einkaufsbedingungen mit dem Vertragspartner abgeschlossen worden sind, jederzeit unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist zu kündigen. Eine Kündigung bedarf keiner Begründung. Der Vertragspartner hat im Falle einer Kündigung durch die Tauroa Spielberg keinerlei wie immer geartete Ansprüche gegenüber Tauroa Spielberg. Abweichend von den Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen können Vereinbarungen auch auf bestimmte Zeit abgeschlossen bzw. andere Modalitäten in Einzelverträgen vereinbart werden. Derartige Vereinbarungen haben aber nur dann Gültigkeit, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird und lassen das vorstehend vereinbarte Kündigungsrecht von Tauroa Spielberg vollkommen unberührt.
Der Tauroa Spielberg steht in jedem Fall das Recht zur Kündigung von Rahmenvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen mit dem Vertragspartner aus wichtigem Grund zu. Wichtige Gründe sind hierbei insbesondere, wenn der Vertragspartner wiederholt gegen diese Einkaufsbedingungen, Rahmen- oder Einzelvereinbarungen verstößt. Weiters handelt es sich um wichtige Gründe, wenn die wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Vertragspartners eintritt sowie insbesondere, wenn eine Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens gegen den Vertragspartner erfolgt bzw. ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen nicht fortgeführt wird bzw. nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Weiters ist ein wichtiger Grund, wenn der Vertragspartner durch ein anderes Unternehmen übernommen wird. Dazu zählt auch, wenn die Übernahme nur mittelbar erfolgt oder auch nur die faktische Kontrolle über den Vertragspartner wechselt.
11. Fertigungsunterlagen
Von Tauroa Spielberg beigestellte Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe bleiben deren Eigentum, dies inkludiert auch das geistige Eigentum, über das ausschließlich Tauroa Spielberg frei verfügen kann und das als solches zu kennzeichnen ist. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung der Aufträge von Tauroa Spielberg verwendet und an der Ausführung der Aufträge unbeteiligten oder betriebsfremden dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Sie sind Tauroa Spielberg nach Auslieferung des Auftrags kostenlos und unverzüglich zu retournieren.
Für Tauroa Spielberg gefertigte Entwürfe oder sonstige Leistungen des Vertragspartners – gleich welcher Art – gehen mit allen Rechten, insbesondere mit allen Verwertungsrechten, in das Eigentum von Tauroa Spielberg über. Sollten Leistungen des Vertragspartners immaterialgüterrechtlich geschützt sein, hat Tauroa Spielberg an den gefertigten Entwürfen oder anderen Leistungen des Vertragspartners die unwiderruflichen, ausschließlichen, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkten (weltweiten) Werknutzungsrechte. Tauroa Spielberg ist auch berechtigt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Sublizenzen zu erteilen bzw. Werknutzungsrechte und/oder Werknutzungsbewilligungen einzuräumen sowie diese Rechte selbst oder durch Dritte auszuüben.
Tauroa Spielberg ist berechtigt, die erbrachten Leistungen ganz oder teilweise oder in Verbindung mit anderen Leistungen des Vertragspartners, von Tauroa Spielberg oder Dritten zur Registrierung als Marke, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patent oder sonstiges derzeit oder zukünftig zur Verfügung stehendes gewerbliches Schutzrecht in Österreich, im Ausland oder international, insbesondere auch für den Bereich der EU, anzumelden. Der Vertragspartner verzichtet, soweit in der jeweiligen Rechtsordnung zulässig, auf eine Nennung im Zusammenhang mit der Registrierung, insbesondere als Urheber, Schöpfer, Entwerfer oder Erfinder, und wird alle Erklärungen abgeben, die im Zuge von Registrierungsverfahren erforderlich sind.
Diese Rechtseinräumung ist durch das Entgelt für den Einkauf der Ware bzw. die Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits vollständig abgegolten
12. Werkzeuge
Die im Auftrag von Tauroa Spielberg erstellten oder von Tauroa Spielberg bezahlten Werkzeuge und Vorrichtungen sind uneingeschränktes Eigentum von Tauroa Spielberg, über das Tauroa Spielberg inklusive allfälliger Ersatzteile, Konstruktionszeichnungen, Dokumentationen, Wartungsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Rechten etc. jederzeit ohne weitere Kosten verfügen kann.
13. Geheimhaltung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Informationen im Zusammenhang mit seinem Vertragsverhältnis zu Tauroa Spielberg, ebenso über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung geheim zu halten. Der Vertragspartner ist nur mit schriftlicher Zustimmung vertretungsbefugter Organe der Tauroa Spielberg berechtigt, die Tatsache der Zusammenarbeit mit der Tauroa Spielberg zu veröffentlichen, zu vermarkten oder sonst wie damit zu werben. Die Verwendung von Firmennamen, Markenzeichen oder sonstigen Zeichen von Tauroa Spielberg ist außer zum Zweck der Erfüllung von Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und Tauroa Spielberg ausdrücklich untersagt.
Der Name des Herstellers oder sein Firmenzeichen dürfen auf Waren, die nach Spezifikationen von Tauroa Spielberg hergestellt sind, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung aufscheinen. Eine solche Einwilligung gilt nur für den besonderen Fall, für den sie erteilt wurde.
14. Patente, Musterschutz, Urheberrechte, Markenrechte
Der Vertragspartner hat Tauroa Spielberg bei etwa aus der Lieferung und/oder Leistung entstehenden patent-, musterschutz-, urheber- oder markenrechtlichen Streitigkeiten schad- und klaglos zu halten und Tauroa Spielberg den uneingeschränkten Gebrauch der gelieferten Sachen und/oder erbrachten Leistungen sowie deren Freiheit von allfälligen Rechten Dritter zu gewährleisten.
15. Datenschutz
Der Vertragspartner garantiert und trägt dafür Sorge, dass personenbezogene Daten, die ihm von Tauroa Spielberg bereitgestellt werden sowie personenbezogene Daten, die er Tauroa Spielberg zur Verfügung stellt, nur in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet werden und dass die Rechte der betroffenen Personen ausreichend geschützt werden. Die Vertragspartner werden alle Verträge abschließen, die aufgrund des Kaufs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen gesetzlich erforderlich sind, wie z.B. Datenverarbeitungsvereinbarungen oder Vereinbarungen über die gemeinsame Datenverarbeitung (soweit anwendbar).
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsungültig sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen nicht berührt.
17. Compliance und soziale Verantwortung
Tauroa Spielberg handelt nach den Werten der sozialen Gerechtigkeit, des Umweltschutzes sowie eines fairen und nichtdiskriminierenden Miteinanders. Der Schutz international anerkannter Menschenrechte wird von Tauroa Spielberg ausnahmslos geachtet und unterstützt. Tauroa Spielberg erwartet von den Vertragspartnern sowie von deren Subunternehmen die Einhaltung aller geltender Gesetze und Vorschriften.
Vor diesem Hintergrund hat der Vertragspartner im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Tauroa Spielberg die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung einzuhalten; insbesondere:
- Achtung der Grund- und Menschenrechte,
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit,
- Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne und Sozialleistungen,
- Einhaltung der gesetzlich oder durch sonstige Normen vorgeschriebenen Arbeitszeiten,
- Einhaltung der Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
- Gewährleistung der geltenden Gesetze und Vorschriften zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen,
- Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung sowie aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität,
- Verantwortung für die Umwelt und Einhaltung der geltenden Umweltschutzvorschriften,
- Einhaltung aller Hygienevorschriften für den Arbeitsplatz,
- Einhaltung der Antikorruptionsvorschriften und des Verbots, sich weder aktiv noch passiv, direkt oder indirekt an irgendeiner Form von Bestechlichkeit und Bestechung oder unzulässiger Vorteilsgewährung zu beteiligen,
- Einhaltung der jeweils geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze, insbesondere des Verbots wettbewerbsbeschränkender Abreden.
18. Schad- und Klagloshaltung, Sonstige Bestimmungen
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Tauroa Spielberg gegenüber allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, schad- und klaglos zu halten, die Tauroa Spielberg aufgrund oder im Zusammenhang mit der Verletzung einer seiner Verpflichtungen gemäß diesen Einkaufsbedingungen oder einer seiner anderen Verpflichtungen gegenüber Tauroa Spielberg entstehen. Der Vertragspartner hat alle im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder der Durchführung von Verträgen verbundene Kosten, einschließlich aller Beratungskosten für Rechtsanwälte und Steuerberater, selbst und ohne Ersatzanspruch gegen die Tauroa Spielberg zu tragen.
Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Einkaufsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für das allfällige Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftform.
19. Gerichtsstand, Rechtswahl
Diese Einkaufsbedingungen sowie alle auf Basis dieser Einkaufsbedingungen geschlossenen Rahmen- und/oder Einzelvereinbarungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Normen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Sofern der Vertragspartner seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union hat oder ein Vollstreckungsabkommen für Zivil- und Handelssachen zwischen dem Sitzstaat des Vertragspartners und der Republik Österreich besteht, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Einkaufsbedingungen oder auf Basis dieser Einkaufsbedingungen geschlossenen Rahmen oder Einzelvereinbarungen, einschließlich Streitigkeiten über deren Abschluss, Rechtswirksamkeit, Änderung und Beendigung, ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht der Tauroa Spielberg zuständig. Sofern der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat und kein Vollstreckungsabkommen für Zivil- und Handelssachen zwischen dem Sitzstaat des Vertragspartners und der Republik Österreich besteht oder zwischen den Vertragspartnern Handelsklauseln vereinbart wurden, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Einkaufsbedingungen oder auf Basis dieser Einkaufsbedingungen geschlossenen Rahmen oder Einzelvereinbarungen, einschließlich Streitigkeiten über den Abschluss, Rechtswirksamkeit, Änderung und Beendigung ausschließlich das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Wien zuständig. Das Schiedsverfahren ist nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („ICC Rules“) zu führen und von einem Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Sofern sich die Tauroa Spielberg und der Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen auf keinen Schiedsrichter einigen können, wird der Schiedsrichter über Antrag einer der Parteien durch das Präsidium der Internationalen Handelskammer in Wien bestimmt. Das Schiedsverfahren ist an einem vom Schiedsrichter festzulegenden Ort in Wien durchzuführen. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.
Unabhängig davon, in welche Sprache diese Einkaufsbedingungen übersetzt werden, gilt ausschließlich die Version in deutscher Sprache als authentisch und maßgeblich. Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Interpretation dieser Einkaufsbedingungen.
Salzburg, Jänner 2022